Wir bieten auf gesonderte Nachfrage auch Weiterbildungen zum Berufskraftfahrer an:
Die Pflicht zur Bkf Weiterbildung besteht grundsätzlich für alle Kraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, unabhängig davon, seit wann sie Busse oder Lkw lenken dürfen.
Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildung aufgefrischt werden. Diese umfasst 5 Module.
Die Schulungsdauer beträgt einen Tag und umfasst fünf Module Berufskraftfahrer gemäß dem BKrFQG
Nach erfolgreichem Abschluss unserer Schulungen erhalten Sie selbstverständlich zertifizierte und anerkannte Nachweise, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Bitte beachten Sie: Unter bestimmten Voraussetzungen wird dieser Kurs von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Schulung auf Anfrage!
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Preisangebot. Rufen Sie uns noch heute an! Ihr Ansprechpartner ist Herr Rupert Martin – Telefon 07771 / 91 92 044 und 0160/91300757 oder per E-Mail ( rm@schwenk-sicherheit.de ).
In den sozialen Netzwerken können Sie uns jederzeit kontaktieren und erfahren regelmäßig mehr über unser Unternehmen.
Rufen Sie uns an: +49 (0) 7771 / 91 92 044
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