Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer


Ein Brandschutzhelfer ist eine Person innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.


Diese werden gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ ernannt.


Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist durch die ASR A2.2 und DGUV-Information 205-023 geregelt. 5-10% der Belegschaft in einem Betrieb müssen zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein. 

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Kursinhalt: Theorie, Praxis, Prüfung und Zertifikat


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