Sicherheitsunterweisung §12 ArbSchG

Sicherheitsunterweisung §12 ArbSchG


Die Arbeitssicherheit ist ein angestrebter Zustand von Arbeitsbedingungen, in dem die Beschäftigten keinem oder zumindest nur einem vertretbaren Umfang von arbeitsbedingten Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt sind.


Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen 
  • Das Erkennen, Analysieren, Auswerten und Ableiten von Maßnahmen zum Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen, Erkrankungen und Berufskrankheiten
  •  Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen 
  • Die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren 
  • Risikoanalysen 
  • Management für Gefahrstoffe
  • Korrespondenz mit Behörden 
  • Sicherheitsbegehungen 


Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie gerne als Ihre externen betrieblichen Berater und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit.

Fragen Sie uns - wir beraten Sie professionell!

Rufen Sie uns noch heute an! Ihr Ansprechpartner ist Herr Rupert Martin – Telefon 07771 / 9192044 und 0160/91300757 oder per E-Mail ( rm@schwenk-ab.de ).


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