Bediener und Einweiser Hubarbeitsbühnen

Bediener Hubarbeitsbühnen


Wir bilden Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen nach dem IPAF – Standard aus. Dabei unterscheidet die IPAF folgende Kategorien von mobilen Hubarbeitsbühnen:


 

  • Statisch Vertikal (1a): Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen)
  • Statisch Boom (1b): Selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Hubarbeitsbühnen
  • Mobil Vertikal (3a): Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben verfahrbar)
  • Mobil Boom (3b): Selbstfahrende Gelenk- und Teleskoparbeitsbühnen (von oben verfahrbar)

 


Der IPAF – Standard schreibt eine schriftliche und eine praktische Prüfung (Ankreuz – Test) vor. Die schriftliche Prüfung erfolgt am Ende der theoretischen Ausbildungseinheit und gilt für alle Hubarbeitsbühnen und muss nur einmal abgelegt werden. Für jeden Hubarbeitsbühnentyp muss jeweils eine praktische Ausbildung erfolgen, welche ebenfalls mit einer Fahrprüfung abschließt.


Die von uns angebotenen Hubarbeitsbühnen-Schulungen beinhalten den theoretische Unterricht und die praktische Ausbildung an einem Hubarbeitsbühnentyp. Im Preis inbegriffen sind die Prüfungen samt Gebühren sowie die IPAF PAL – Card, das persönliche Logbuch und der Sicherheitsleitfaden. Für jeden weiteren Hubarbeitsbühnentyp muss eine praktische Ausbildung und eine Prüfungsfahrt absolviert werden.


Die IPAF-Bedienerschulung erfüllt selbstverständlich sämtliche Vorgaben der DGUV 308-008 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – bisher BGG/GUV-G 966), der „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.


Gerne schulen wir Ihr Hubarbeitsbühnen – Personal auch vor Ort in Ihrem Betrieb.




Inhalt (1-Tages Kurs):


1) Theorie (u.a.):

Sicherheitsbestimmungen und rechtl. Grundlagen

Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Standsicherheit, Belastung, Geräteeigenschaften

PSA


2) Praxis (u.a.):

Aufbau und Funktionsweise des Gerätes

tägliche Sicht- und Funktionskontrolle des Gerätes vor dem Einsatz

Fahrübungen im Parcours

Anfahrübungen an Objekte


3) Ziel:

Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse für den sicheren Betrieb von mobilen Hubarbeitsbühnen.


4) Prüfung:

Theoretische Lernzielkontrolle (Ankreuztest) und praktische Abfahrtskontrolle, sowie eine Fahrübung.


5) Zertifikat:

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die IPAF-PAL Card (mit Lichtbild), ein persönliches Logbuch, sowie den IPAF Sicherheitsleitfaden.


6) Voraussetzungen:

18 Jahre und gesundheitlich tauglich. Der Bediener muss physisch und psychisch in der Lage sein, eine Hubarbeitsbühne zu bedienen (Gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach BGG 904-G25 „Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten“).


7) Teilnehmerkreis:

Alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mobile Hubarbeitsbühnen nutzen.


Einweiser Hubarbeitsbühnen


Diese Schulung richtet sich besonders an Unternehmen, die ihre gemieteten oder eigenen Hubarbeitsbühnen Subunternehmern oder Fremdfirmen zu Verfügung stellen.


Der Unternehmer ist gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln verpflichtet seine Mitarbeiter, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit besondere Arbeitsmittel (hier in diesem Fall Hubarbeitsbühnen) bedienen sollen, nicht nur in diesen Geräteklassen (z. B. Scherenbühne) auszubilden, sondern sie auch in den jeweiligen einzusetzenden Gerätetyp (z. B. Scherenbühne des Herstellers XY, Gerätetyp A) einzuweisen.


Die Praxis sieht jedoch anders aus. Gerade in dem Bereich der Hubarbeitsbühnen, wird ein Großteil der Geräte durch Vermieter bereitgestellt. Es wird vom Mieter als eine selbstverständliche Serviceleistung angesehen, dass der Vermieter den Bediener in das Mietgerät einweist. Identisch verhält es sich für die Verantwortlichen bei Überlassung von Hubarbeitsbühnen an Fremd- oder Leiharbeiter in Industriebetrieben oder auf Baustellen.


Daher hat IPAF mit seinen Mitgliedsunternehmen ein zertifiziertes Konzept entwickelt, welches eine qualifizierte und rechtsichere Einweisung von Hubarbeitsbühnen gewährleistet. In der eintägigen Ausbildung zum Einweiser nach IPAF-Standard erhält der Teilnehmer alle Kenntnisse, die zur Befähigung als Einweiser für Hubarbeitsbühnen benötigt werden.


Die IPAF-Einweiserschulung erfüllt selbstverständlich sämtliche Vorgaben der DGUV 308-008 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – bisher BGG/GUV-G 966), der „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.



Inhalt (1-Tages Kurs):


1) Theorie (u. a.):

tägliche Sichtprüfung und Wartung

Überprüfung vor dem Einsatz und Funktion

Aufbau und Funktionsweise der verschiedenen mobilen Hubarbeitsbühnen

Komponenten und Funktion

Notablass, Warnsignale, Notfallverfahren

Start/Stopp der Maschine

Fallschutzausrüstung

Überprüfung vor dem Transport im Straßenverkehr

Planung der Transportstrecke

Einrichten der Maschine vor Arbeitsbeginn

korrekte und sichere Bedienung von mobilen Hubarbeitsbühnen

typische Einsätze

Parken, Laden, Betanken der Maschine


2) Praxis (u. a.)

Vorstellung des Gerätes

Grundlegende Einsatzvorführung

tägliche Inspektionspunkte

Defektberichte

Praxis Rollenspiel einer Einweisung


3) Ziel:

Die Teilnehmer erlernen die rechtssichere und qualifizierte Einweisertätigkeit für mobile Hubarbeitbühnen.


4) Prüfung:

Schriftliche und praktische Lernzielkontrolle, Einweisung in eine mobile Hubarbeitsbühne (Rollenspiel)


5) Zertifikat:

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung , die IPAF – PAL Card (mit Lichtbild)


6) Voraussetzungen:

18 Jahre und gesundheitlich (nach BGG 904-G25 „Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) tauglich.

Der Einweiser muss an einer aktuellen Ausbildung (innerhalb der letzten zwei Jahren) für Hubarbeitsbühnenbediener teilgenommen haben.


7) Teilnehmerkreis:

Alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Einweisung in mobile Hubarbeitsbühnen beauftragt sind.


Kontaktieren Sie uns

Share by: