Befähigte Person f. Leitern u. Tritte

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten


Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) wiederkehrend durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.


In dieser Ausbildung stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Leitern und Tritte, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund.

Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Information 208-016 (BGI 694) für eine jährliche Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich sind.


Kursinhalt: Theorie, Praxis, Prüfung und Zertifikat


Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Preisangebot. Rufen Sie uns noch heute an! Ihr Ansprechpartner ist Herr Rupert Martin – Telefon 07771 / 91 92 044 und 0160/91300757 oder per E-Mail ( rm@schwenk-sicherheit.de ).

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