Fortbildung Fachkundige Person Hochvolt (FHV) der LBT

Fortbildung Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der

Land- und Baumaschinentechnik

SICHERHEIT GEHT VOR !


Hochvolt wird mehr und mehr zum Thema für Werkstätten. Damit Sie zukünftig auch Verantwortung für Arbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten mit HV-Komponenten übernehmen können, benötigen Sie eine entsprechende Schulung.

Qualifizieren Sie sich jetzt, konform zur neuen DGUV Information 209-093 für diese Arbeiten.

Entspricht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)


Auch in der LandBauTechnik (LBT) werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in ihren Werkstätten oder auf dem Markt mit derartigen Systemen in Verbindung kommen sind auch in der LandBauTechnik-Branche zukünftig gesetzlich verpflichtet und verantwortlich für das sichere Arbeiten und die Unfallverhütung an Hochvolt (HV)-Fahrzeugen.

Zu den Unternehmerpflichten gehören dabei zukünftig unter anderem die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, das Festlegen des Aufgaben- und Kompetenzbereichs und vieles mehr. Die Leitung, Aufsicht und die Ausübung der Aufgaben, kann durch schriftliche Beauftragung übertragen werden. Deshalb brauchen die Servicewerkstätten entsprechend der Richtlinie der DGUV (DGUV Information 209-093) qualifizierte Fachkundige Personen für Hochvolt.


Standardisierte Fortbildung des LandBauTechnik-Bundesverbandes


Da sich die Technik, die Arbeitsgebiete und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen in der LandBauTechnik von anderen Branchen unterschiedet, werden vom LandBauTechnik-Bundesverband in einer bundesweit standardisierten Fortbildung auf die Belange der Land- und Baumaschinenbranche spezifisch weitergebildet. Die Qualifizierung trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderzeugen und Hubarbeitsbühnen bei.


Zielgruppe


Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (siehe Schulungsvoraussetzungen).


Dauer


In fünf Tagesmodulen werden in 46 UE (inkl. Prüfung) Theorie und Praxis vermittelt.


Seminarinhalte


  • Kenntnisse von relevanten Normen, Regeln und Vorschriften
  • Mögliche Gefahren sicher erkennen und alle Schutzmaßnahmen umzusetzen
  • HV-Systeme spannungsfrei schalten
  • Selbst Arbeiten an HV-Komponenten durchführen 
  • Dritte unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter ihrer Aufsicht durchzuführen und zu bedienen
  • Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und Baumaschinentechnik


Schulungsvoraussetzung


  • Meister und Gesellen in der Land- und Baumaschinentechnik oder Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im LandBauTechnik-Bereich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung G25 (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung) (nicht älter als 2 Jahre)


Abschluss


Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine eintägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.


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